Umgang mit Leserbriefen

Grundsätze

In der Rubrik «Leserbriefe» veröffentlicht die Redaktion in der Printausgabe der Zeitung und auf den digitalen Kanälen (App, Internetseite) Zuschriften aus dem Leserkreis, um deren Publikation sie ausdrücklich ersucht wurde. Es werden so viele Leserbriefe wie möglich publiziert, die Auswahlkriterien der Redaktion dürfen nicht interessensgebunden sein, beispielsweise bezüglich der politischen Haltung des Leserbriefschreibers.

Leserbriefe von Personen mit klarem Bezug zum Verbreitungsgebiet des «Glattfelders» sowie solche, welche sich auf dessen Berichterstattung beziehen, werden prioritär behandelt.

Die Verantwortung für den Inhalt der Einsendungen tragen die Verfasser.

Die Redaktion behält sich vor, Kürzungen vorzunehmen oder Texte ehrverletzenden Inhalts zurückzuweisen.

Anonyme Zuschriften wandern direkt in den Papierkorb. Es ist für eine Publikation darüber hinaus nicht ausreichend, wenn der Name des Absenders allein der Redaktion bekannt ist. Autoren von Leserbriefen sind natürliche Personen, Organisation und Funktion sind mögliche Zusatzinformationen. Leserbriefschreiber sollten der Redaktion gegenüber Vor- und Nachnamen, die Wohn- und E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer preisgeben. Bei Verdacht, dass eine Zuschrift unter falschem Namen eingereicht worden ist, stellt die Redaktion vor der Publikation im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass der bezeichnete Absender tatsächlich auch Verfasser des Leserbriefes ist. Sollte ein Missbrauch festgestellt werden, behält sich die Lokalinfo AG rechtliche Schritte gegen den Einsender vor.

Redigieren von Leserbriefen

Ein Leserbrief sollte maximal 2'000 Zeichen (inkl. Leerschläge) umfassen.

Leserbriefe dürfen mit der nötigen Sensibilität redigiert und dem Sinn entsprechend gekürzt werden. Sind beispielsweise aus stilistischen oder inhaltlichen Gründen massive Eingriffe in den Text nötig, wird mit dem Autor vor der Publikation Rücksprache gehalten. Akzeptiert der Einsender die aus Sicht der Redaktion nötigen Eingriffe nicht, wird der Leserbrief abgelehnt.

Vorgeschlagene Titel können von der Redaktion übernommen werden, müssen aber nicht. Die Redaktion setzt in der Printausgabe gemäss den Layoutvorgaben inhaltlich sinnvolle Titel.

Von Kürzungen ausgenommen sind Fälle, in denen ein Leserbriefschreiber auf den Abdruck des integralen Textes besteht. Dann wird entweder diesem Wunsch nachgegeben oder die Veröffentlichung abgelehnt.

Die Regeln für Leserbriefe gelten auch für Kommentare in der App und auf der Website.

Hier können Sie Ihren Leserbrief über unser Online-Formular aufgeben.

 

Zuschriften zu Wahlen und Abstimmungen

Es werden in aller Regel nur Zuschriften von Personen mit klarem Bezug zum Verbreitungsgebiet unserer Medien abgedruckt. Dies gilt insbesondere bei Zuschriften zu Urnengängen, bei denen zuweilen organisierte Leserbriefschreiber verschiedene Zeitungsredaktionen mit den immer gleichen Texten eindecken. Vom zuerst genannten Personenkreis werden möglichst viele Zuschriften abgedruckt. Können nicht alle Zuschriften abgedruckt werden, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:

  • Pro und Contra sollen im realen Verhältnis der eingegangenen Zuschriften abgebildet werden.
  • Je früher eine Zuschrift bei der Redaktion eintrifft, desto eher wird sie publiziert.
  • Je kürzer eine Zuschrift ist, desto eher wird sie in der gedruckten Ausgabe publiziert (Kürzungen behält sich die Redaktion zusätzlich vor).
  • Prägnante und originelle Zuschriften, die neue Aspekte in die Diskussion bringen, werden eher veröffentlicht.
  • Jeder Schreiber kann sich zu einer Vorlage in der Regel nur einmal äussern. Ausnahme: Es gibt Reaktionen auf seine Zuschrift, auf die er wiederum reagieren möchte.
  • Zuschriften mit Wahlempfehlungen von Kandidierenden oder über Kandidierende werden nicht publiziert.
  • Zuschriften sollen eine Person als Absender haben und keine Organisation.
  • Möglich ist, dass neben dem Namen des Autors auch seine Funktion in Politik oder Wirtschaft genannt wird.
  • Die letzten Zuschriften erscheinen in der Regel sowohl online als auch im Print zeitgleich mit der vorletzten Zeitungsausgabe vor dem Urnengang. Diese Regelung ermöglicht es, allfällige Fehler noch vor dem Abstimmungssonntag zu korrigieren.
  • Die Redaktion publiziert in unregelmässigen Abständen die hier beschriebenen «Spielregeln» fur Zuschriften vor Wahlen und Abstimmungen in Kurzform in der Zeitung.