Verhandlungsbericht des Gemeinderats

Sitzungen vom 6. November, 20. November und 11. Dezember

| Gemeinde Glattfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Glattfelden – Teilrevision 2024

Der Gemeinderat hat eine Teilrevision der Gemeindeordnung lanciert und diese zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Geplant sind einige Anpassungen an die neusten Entwicklungen und heutigen Standards. Über die Details der geplanten Änderungen wird informiert, sobald die Revision anlässlich einer vorberatenden Gemeindeversammlung der Stimmbevölkerung vorgestellt und danach zur Urnenabstimmung verabschiedet wird.

Schulraumentwicklung Glattfelden – Vorprojekt Standort Zweidlen

Für den Schulstandort Zweidlen wurde das Vorprojekt der zfp Architektur AG, Bülach samt Kostenschätzung auf Antrag der Baukommission genehmigt und zur weiteren Bearbeitung für die Ausarbeitung des Bauprojekts freigegeben. Es entspricht dem im Planerwahlverfahren vorgegeben Raumprogramm, den betrieblichen und baulichen Anforderungen sowie den baurechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kostenschätzung vom 20. September 2023 beläuft sich auf total CHF 4'640'778 (+/- 15 %).

Umsetzung Tempo-30-Zonen Glattfelden

Der Technische Bericht samt Massnahmenplan zur Umsetzung der Tempo-30-Zonen wurde genehmigt. Die öffentliche Auflage gemäss § 16 Strassengesetz wird aktuell durchgeführt und separat publiziert. Die Kantonspolizei Zürich wurde ersucht, die notwendigen Verkehrsanord-nungen vorzunehmen. Nach Ablauf der öffentlichen Auflage und Rechtsmittelfrist soll das Projekt festgesetzt und die Umsetzung der geplanten Massnahmen erfolgen. Für die Realisierung und Umsetzung wurde ein Kredit im Umfang von CHF 70'000 bewilligt. Der Auftrag für die Lieferung und Erstellung sämtlicher Signale, Markierungen und verkehrsberuhigender Elemente wurde nach durchgeführter Submission an die Signal AG, Dietlikon vergeben. Basis bildet das Angebot vom 4. Oktober 2023 mit Kosten von CHF 60'859.75 inkl. MwSt.

Revisionsberichte «Geldverkehr» und «Löhne und Entschädigungen»

Gestützt auf die Revisionsberichte der baumgartner & wüst GmbH und gemäss der Schlussbe-sprechungen kann festgestellt werden, dass die Abteilung Finanzen, im Geldverkehr sowie im Sachbereich Löhne und Entschädigungen einwandfreie Arbeit leistet. Anlässlich der Revisionen wurden keinerlei Mängel festgestellt und es wurden keine wesentlichen Empfehlungen abge-geben. Die Buchhaltung Der Politischen Gemeinde und der Sachbereich «Löhne und Entschä-digungen» werden korrekt geführt und sind aktuell. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht «Geldverkehr» vom 26. September 2023 und den Revisionsbericht «Löhne und Entschädigun-gen» vom 6. Oktober 2023 genehmigt und nimmt vom Inhalt Kenntnis. Für die ausgezeichne-te Arbeit wird der Abteilung Finanzen bestens gedankt.

Anpassung der Unterstützungsrichtlinien per 1. Januar 2024

Im Jahr 2023 erfolgten diverse Anpassungen, welche die Unterstützung sozialhilfeabhängiger Personen betreffen. Diese Anpassungen machten eine Überprüfung und Überarbeitung der gemeindeeigenen Unterstützungsrichtlinien (URL) notwendig. Die Anpassungen wurden im Rahmen der SKOS-Richtlinien neu festgesetzt und treten per 1. Januar 2024 in Kraft.

Neubeurteilungen durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat nimmt gestützt auf § 170 des Gemeindegesetzes quasi als erste Rechtsmit-telinstanz Neubeurteilungen von Verfügungen der Ressortvorstehenden oder Abteilungsleiten-den vor, welche im Rahmen der Kompetenzdelegation entschieden oder verfügt wurden. Eine Verfügung der Abteilung Soziales im Bereich wirtschaftliche Hilfe wurde überprüft und teilweise abgeändert.

Vertrag über Nachführung der amtlichen Vermessung

Für die Nachführung der amtlichen Vermessung wurde per 1. Dezember 2023 für eine Maxi-maldauer von sechs Jahren mit Dr. Martin Calörtscher von der calörtscher hirner Ingenieure Geometer Planer AG, Eglisau ein neuer Vertrag abgeschlossen. Mit dem neuen Vertrag wurde ausserdem David Erny von der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf als neuer stellvertreten-der Nachführungsgeometer ernannt. Der neue Vertrag wurde vom Kantonsgeometer geneh-migt und erfüllt somit alle notwendigen Voraussetzungen für die künftige Nachführung der amtlichen Vermessung für die Gemeinde Glattfelden.

Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen

Gestützt auf das Gemeindegesetz hat in regelmässigen Abständen eine Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen zu erfolgen. Die letzte Neubewertung fand per 1. Januar 2019 statt. Eine neue, systematische Neubewertung erfolgt per 1. Januar 2023 und ist damit für die Jahresrechnung 2023 erfolgswirksam. Aufgrund der Bewertungsblätter ergibt sich ein Bewertungsgewinn von total CHF 550'354.95, welcher der Neubewertungsreserve des Finanz-vermögens gutgeschrieben wird. Nach Abschluss der Neubewertung weist das Grundeigentum des Finanzvermögens der Politischen Gemeinde Glattfelden per 1. Januar 2023 einen Wert von total CHF 17'316'261 aus.

Provisorium Flüchtlingsunterkunft und Start eines neuen Projekts

Der Baukredit für das Projekt «Einfaches Wohnen – Flüchtlingsunterkunft» wurde an der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023 abgelehnt. Die Umsetzung der Aufnahme von Flüchtlingen zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Kontingents muss dementspre-chend neu lanciert werden. Hierfür wurde ein selektiver Gesamtleistungswettbewerb im zwei-stufigen Verfahren gemäss den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesen gestartet und ein Kredit von CHF 180'000 bewilligt. Der Auftrag zur Verfahrensbegleitung wurde an die BTHplus Bautreuhand AG, Schaffhausen vergeben. Geplant ist ein Antrag für einen Baukredit bis Ende 2024 nach Durchführung des selektiven Gesamtleistungswettbewerbs.

 

Bis jedoch eine neue Flüchtlingsunterkunft realisiert ist, besteht ab Juni 2024 während unge-fähr der nächsten drei Jahre Bedarf an einem Provisorium zur Beherbergung von ungefähr 30 Personen. Für die Projektierung eines Provisoriums wurde die Baubuero GmbH, Glattfelden beauftragt und ein Kredit von CHF 15'000 freigegeben.

Entschädigungen Gemeinderat 2023 – Aufteilung der Variablen

Der Gemeinderat hat die ihm zustehenden Variable gemäss Besoldungsverordnung per 31. Dezember 2023 unter den Ressorts und Mitgliedern anhand des Arbeitsanfalls und spezieller Zusatzaufwände verteilt. Der untereinander zu verteilende Betrag für das Jahr 2023 betrug total CHF 79'884.50.

Rekurs Sozialhilfeleistungen

Der Gemeinderat hat zu einem Fall bezüglich Sozialhilfeleistungen mittels Rekursvernehmlas-sung in einem Rekursverfahren beim Bezirksrat Bülach Stellung genommen.

Verein Chinderhuus Dörfli Glattfelden - Betriebsbewilligung

Gestützt auf ein Gesuch sowie einen Abklärungsbericht der Aufsichtsstelle des Kompetenzzent-rum KES, Niederglatt bezüglich Erneuerung der Bewilligung zum Betrieb der Kinderkrippe und des Hortes des Vereins Chinderhuus Dörfli Glattfelden, wurde der Trägerschaft ab 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 eine neue Betriebsbewilligung erteilt. Die Bewilligungsvorausset-zungen für den Betrieb einer Kinderkrippe gemäss Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Bewilligungsvoraussetzungen für den Betrieb eines Kinderhortes gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung sind allesamt erfüllt. Für die Dauer der Betriebsbewilligung wird die Trägerschaft durch das Kompetenzzentrum KES, Niederglatt (Beauftragte der Gemeinde Glattfelden) beaufsichtigt.

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