Verkehrsunfall auf Friedhofstrasse / Hofstrasse

Kurzmeldung

| Yvonne Russi

Heute Nachmittag ereignete sich an der Kreuzung Friedhofstrasse / Hofstrasse ein Verkehrsunfall. Ein Subaru, der von der Hofstrasse kam, erhielt nicht den ihm zustehenden Vortritt. Ein aufmerksamer App-Leser meldete diesen Vorfall der Redaktion. Sowohl der Subaru als auch das andere Fahrzeug wurden dabei erheblich beschädigt.

Grundsatz des Rechtsvortritts (Autor Beratungsstelle für Unfallverhütung)

Grundsätzlich gilt auf Strassenverzweigungen Rechtsvortritt. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder die Polizei.

 

Verzweigungen, auf denen grundsätzlich der Rechtsvortritt gilt, sind Kreuzungen, Gabelungen oder Einmündungen von Fahrbahnen.

 

Nicht als Verzweigung gilt das Zusammentreffen von Velo- oder Feldwegen, von Garagen-, Parkplatz-, Fabrik- oder Hofausfahrten usw. mit der Fahrbahn. Wer also aus Fabrik-, Hof- oder Garagenausfahrten, aus Feldwegen, Velowegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützerinnen und Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren ,

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