Nachdem die Hauptbauarbeiten vergeben worden waren, hat ein unterlegenes Bauunternehmen eine Einsprache beim Verwaltungsgericht eingereicht. Diese rechtliche Auseinandersetzung hat zur Folge, dass das kantonale Tiefbauamt gezwungen ist, die Vorarbeiten abzubrechen und nicht wie ursprünglich geplant im September 2023 mit den Hauptbauarbeiten zu beginnen.
Da erfahrungsgemäss Gerichtsentscheide Zeit in Anspruch, lässt sich derzeit nicht absehen, wann tatsächlich mit den rund zwei Jahre dauernden Hauptbauarbeiten begonnen werden kann.
Bis zum Beginn der verschobenen Hauptbauarbeiten wird der Verkehr für motorisierte Fahrzeuge sowie für Fahrräder und Fußgänger weiterhin auf den bisherigen Strecken geführt. Der konkrete Zeitpunkt für den Baubeginn der Hauptarbeiten bleibt weiterhin unbestimmt.