Aufforderung zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Heckenrückschnitt

| Abteilung Infrastruktur/Werke

Die Liegenschafteneigentümer werden, gestützt auf §§ 3 - 18 der kantonalen Strassenabstandsverordnung, aufgefordert, Bäume und Sträucher auf Ihrem Grundstück, welche in den Strassen- bzw. Trottoirraum ragen, bis spätestens 31. Oktober 2021, zurückzuschneiden.

Das Lichtraumprofil über dem Trottoir muss jederzeit bis auf eine Höhe von 2.5 m und dasjenige über der Fahrbahn bis 4.5 m von jeglichem Ast- und Blattwerk frei sein.

 

Achten Sie beim Rückschnitt darauf, dass die Bepflanzung zu keiner Jahreszeit über die Grundstücksgrenze hinaus ins Strassen-bzw. Trottoirgebiet ragt.

 

Sträucher und Hecken auf der Kurveninnenseite sind auf 80 cm Höhe zurück zu schneiden. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

 

Hydranten müssen gut sichtbar, bedienbar und mit einem mobilen Löschgerät jederzeit erreichbar sein.

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