Die Gemeindeversammlung findet statt

Morgen, Dienstag, 1. Sept. 2020, 20 Uhr

| Yvonne Russi

Die morgige Gemeindeversammlung findet morgen Dienstag planmässig statt. Zum Schutz der Gesundheit der Stimmbürger gelten gewissen Auflagen.

Der Zürcher Regierungsrat hat zur Eindämmung des Covid-19-Virus per 27. August Massnahmen einberufen, welche auch unsere morgige Gemeindeversammlung vom 1. September 2020 in der Mehrzweckhalle Eichhölzli tangieren. So gelten für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen strenge Vorgaben. Gemäss Auskunft des Gemeinderates soll mit den folgenden Schutzmassnahmen den kantonalen Auflagen nachgekommen werden:

Mindestabstand beim Betreten der Mehrzweckhalle

Die Teilnehmer werden gebeten, frühzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus beim Eingang kommt. Die Eingangstür ist ab 19.30 Uhr geöffnet. Bitte wahren Sie «sozial Distancing».

Erfassung der Kontaktdaten

Die Kontaktdaten-Erfassung beim Eingang ist obligatorisch. Jeder Teilnehmer muss sich für mögliches Kontakt-Tracing mit Vornamen und Namen registrieren.

Maskenpflicht

Das Tragen einer Maske ist obligatorisch. Beim Eingang stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos Masken zur Verfügung.

Hände desinfizieren

Am Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Alle werden angehalten die Hände zu desinfizieren.

Social Distancing

Abstand halten gilt auch weiterhin: Die «physische Distanz» von 1,5m Metern ist beim Eintreffen und beim Verlassen des Versammlungslokals eigenverantwortlich einzuhalten. Zwischen den einzelnen Stühlen besteht ein Abstand von 1.5m.

Folgende Personen sollen der der Versammlung fernbleiben:

Personen, die an Covid-19- erkrankt sind.

 

Personen, die Erkältungs-Erkrankung mit Fieber, Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust haben.

 

Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem vom EDA eingestuften Risikoland aufgehalten haben.

 

Personen, die Kontakt zu positiv getesteten Covid-19 Personen haben.

 

Im Zweifelsfall kann dies beim Eingang zur Gemeindeversammlung geklärt werden.

Zurück