Gemeinde kündigt Mietvertrag für Badi-Kiosk

Freibad Wisengrund

| Yvonne Russi

Anfangs Juli kündigte die Gemeinde dem Mieter Felix Schlatter seinen Mietvertrag für den Badi-Kiosk auf Ende der Saison. Dem vorausgegangen war eine lange und persönliche Auseinandersetzung von Felix Schlatter mit dem für das Freibad verantwortlichen Gemeindemitarbeiter, welche letztendlich zur Kündigung führte.

Das Jahr 2020 ist ein schwarzes Jahr für Felix Schlatter. Nachdem er mit seiner Bäckerei im Juni die Corona-Krise nicht überlebte und die Bäckerei aufgrund schlechter Zahlen schliessen musste, verliert er nun auch noch sein zweites Standbein, den Badi-Kiosk.

Noch Mitte April erneuerte die Gemeinde den Mietvertrag mit Felix Schlatter. Danach ging es Schlag auf Schlag. Ende April erhielt Schlatter von der Gemeinde, juristisch vertreten durch eine Anwaltskanzlei, eine schriftliche Abmahnung. Gute zwei Monate später, am 7. Juli 2020 wurde der Mietvertrag durch diese anwaltliche Vertretung ausserordentlich auf Ende September 2020 gekündigt. Dies aufgrund wiederholter schwere Sorgfalts- und Rücksichtspflichtverletzung.

Dem langjährigen Pächter des Badi-Pavillon ist es indes wichtig festzuhalten, dass er den Badi-Kiosk mehr als zehn Jahre stets tadellos geführt hat. «Nie gab es in all den Jahren lebensmittelrechtliche Beanstandungen durch den Inspektor noch unzufriedene Gäste», meinte er auf Anfrage. Es war ihm all die Jahre ein Anliegen, den Gästen des Badi-Kiosk gute und vielfältige Speisen zu einem vernünftigen und erschwinglichen Preis zu bieten.

Persönlicher Konflikt ausschlaggebend

Die beanstandete Sorgfalts- und Rücksichtspflichtverletzung liegt vielmehr in einem persönlichen Konflikt mit dem für das Schwimmbad verantwortlichen Gemeindemitarbeiter begründet. Felix Schlatter beanstandet unter anderem unprofessionelle Eingriffe in die operative Verantwortung des Badi-Kiosks, fehlende Absprachen und mangelnde Unterstützung durch die Gemeinde. Mehr und mehr fühlte er sich von dem Gemeindemitarbeiter ungerecht, wenn nicht gar schikanös behandelt, was Schlatter gar dazu bewog, ein «Hausverbot» gegen diesen Gemeindemitarbeiter auszusprechen. Er stellt nicht in Abrede, dass er sich gegenüber des Gemeindemitarbeiters, provoziert durch dessen Verhalten, wiederholt massiv im Ton vergriffen hat. Schlichtungsversuche liefen ins Leere. Felix Schlatter bemerkte dazu: «Während sich die Gemeinde auf die Fürsorgepflicht zu ihrem Mitarbeiter beruft, scheint ihm das Wohlergehen seines Pächters völlig egal zu sein».

Unüberbrückbare Differenzen

Auf Anfrage bestätigte Gemeindepräsident Ernst Gassmann die Auflösung des Mietverhältnisses und sagte: «Hintergrund der Kündigung sind unüberbrückbare Differenzen zwischen Mitarbeitenden der Gemeinde und dem Mieter. Zum Schutz der Persönlichkeit aller Beteiligten kann die Gemeinde keine weiteren Angaben zu den Hintergründen machen». Weiter bedauert die Gemeinde, dass es soweit gekommen ist und sie wird alles daransetzen, dass die laufende Badesaison in einem guten Einvernehmen zu Ende geführt werden kann.

Wie aus den zahlreichen Unterlagen und Stellungsnahmen zu entnehmen ist, hat Felix Schlatter die Kündigung des Mietvertrags mit seinen verbalen Entgleisungen und Drohungen sich selbst zuzuschreiben. Die wahren Ursachen, welche diese Situation so eskalieren liess, kennen letztlich nur die Direktbeteiligten selbst.

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