Stellungnahme des Gemeinderates mit Erinnerungslücken und über alle Zweifel erhaben?

| Barbara Klaus

In der Stellungnahme im ZU vom Dienstag 16. Juni sowie im Glattfelder vom 25. Juni hält der Gemeinderat Glattfelden fest, dass der Auftrag der Überprüfung der Verwaltungsorganisation bzw. der Stellenplanüberprüfung bereits im April 2019 an die Firma Steinmann & Partner vergeben wurde. Tatsächlich ist dies im Glattfelder vom Do. 16. Mai 2019 nachzulesen. Davon ausgeschlossen wurde zu diesem Zeitpunkt der Bereich Kultur und Integration, wohl aufgrund von fehlendem Knowhow in Kultur- und Integrationsthemen seitens der Firma Steinmann & Partner. Das ist auch völlig legitim… man kann ja nicht alles wissen.

 

Im November 2019 beantragte M. Dindo im Gemeinderat, den Kultur- und Integrationsbereich doch noch zu überprüfen. Nun gut, eine Überprüfung macht ja auch durchaus Sinn, wenn sie transparent und neutral durchgeführt wird.

 

Im Dezember 2019 stimmte der Gemeinderat diesem Begehren zu und am 23. Januar 2020 war im Glattfelder im Verhandlungsbericht des GR zu lesen, dass die Arbeiten der Analyse rund 18% unter dem Kredit abgeschlossen seien, weshalb der Gemeinderat beschlossen habe, den Bereich Integration und Kultur doch noch zu untersuchen.

 

Zu diesem Zeitpunkt war Hansruedi Steinmann schon einige Monate als interimistischer Gemeindeschreiber im Amt. Dass Herr Hansruedi Steinmann mit der Überprüfung nichts zu tun haben würde und eine neutrale Beurteilung sichergestellt wäre, wie der Gemeinderat in seiner Stellungnahme schreibt, ist für mich schwer zu glauben. Als CEO der Firma gehe ich schwer davon aus, dass er über die Inhalte der Berichte sehr wohl informiert ist und jede Möglichkeit hätte, diese «mitzuformen».

 

Es liegt mir fern, dem Gemeinderat eine bewusste Vorspiegelung falscher Tatsachen zu unterstellen. Allerdings wäre etwas mehr Detailtreue kein Zeichen mangelnder Kompetenz.

 

Bis heute halte ich daran fest, dass im Sinne einer transparenten und konstruktiven Zusammenarbeit den Verantwortlichen mindestens jene Teile des «Geheimberichtes» ausgehändigt werden müssen, welche sie direkt betreffen.

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