Stimmberechtigte können noch einmal über «Einfaches Wohnen» abstimmen

Asylunterkunft

| Gemeinderat Glattfelden

Der Gemeinderat Glattfelden hat beschlossen, den Stimmberechtigten noch einmal einen Kredit für den Bau der Asylunterkunft «Einfaches Wohnen» zu unterbreiten. Eine Überprüfung der Vorlage aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass zu wenig Reserven eingeplant wurden und die Kostenschätzung unvollständig war. Die Gemeinde akzeptiert damit ein entsprechendes Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts.

Die Gemeinde Glattfelden muss im Asylbereich ein Kontingent von 47 Personen (ab Juni 68 Personen) aufnehmen können und diesen auch adäquaten Wohnraum bieten. Der Gemeinderat war sich dieser Herausforderung bewusst, und liess ein Projekt für einen Neubau einer Flüchtlingsunterkunft erarbeiten. Das beauftragte Büro hatte für das Projekt «Einfaches Wohnen» einen Kostenvoranschlag über CHF 3'540'400 für den Neubau ermittelt. Mit dem Grundstückkosten von CHF 585'000 ergab sich somit ein Baukredit von total CHF 4'125'000, welcher an der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 genehmigt wurde.

 

Nach dem Abschluss der vorgeschriebenen Ausschreibung zeigte sich, dass die Baukosten höher sein würden. Der finale Baukredit zur Realisation des Bauvorhabens wurde mit CHF 5.270 Millionen beziffert und lag somit deutlich über dem vom Souverän bewilligten Betrag. Der Gemeinderat genehmigte die Überschreitung des Baukredites in eigener Kompetenz als «gebundene Ausgaben». Als Begründung führte er unvermeidliche Mehrkosten aufgrund der Marksituation und der damit verbundenen Preisentwicklung an. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss erhob die Rechnungsprüfungskommission Beschwerde, welche vom Verwaltungsgericht gutgeheissen wurde.

Zu wenig Reserven eingeplant

Aufgrund des Gerichtsurteils hat der Gemeinderat die ursprüngliche Kostenschätzung unter Beizug von externen Experten noch einmal detailliert überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die damals veranschlagten Baukosten unter Berücksichtigung der sehr unsicheren Markt- und Preissituation um mindestens 15 Prozent hätten erhöht werden müssen. Die angegebene Kostenungenauigkeit hätte also vollumfänglich addiert werden müssen. Zusätzlich hätte man für ein Bauvorhaben dieser Grössenordnung eine Kostenreserve von rund 5-7 Prozent für mutmassliche Projektänderungen der Bauherrschaft mitberücksichtigen müssen.

 

Schliesslich hat die Überprüfung auch gezeigt, dass nicht alle zur Ausführung notwendigen Kostenstellen im Kostenvoranschlag vollumfänglich enthalten waren.

 

Der Gemeinderat bedauert ausserordentlich, dass die Stimmbevölkerung über eine unvollständige Kreditvorlage abstimmen musste. Er wird die externen Beratungsleistungen und das interne Controlling überprüfen und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann.

Volksabstimmung im Herbst 2023 geplant

Zurzeit wird abgeklärt, ob eine Realisation des Projekts ab Frühling 2024 grundsätzlich möglich wäre und ob es zu weiteren Preisanpassungen kommt. Auf Basis dieser detaillierten Abklärungen, werden die finanziellen Auswirkungen auf einen neuen Baukredit festgelegt.

 

Die Gemeinde lädt die Bevölkerung im Spätsommer ein, um transparent über das geplante weitere Vorgehen informieren zu können. Voraussichtlich im Herbst 2023 soll an einer Urnenabstimmung über einen neuen Baukredit abgestimmt werden.

 

Wie viele andere Gemeinden auch, braucht auch Glattfelden dringend Raum für die Unterbringung von Asylsuchenden, welche der Gemeinde zugeteilt worden sind. Die Gemeinde will und muss dieser Verantwortung gerecht werden. Die Gemeinde will aber auch eine transparente und verantwortungsvolle Projektsteuerung garantieren und hofft weiterhin auf die Unterstützung der Bevölkerung für das notwendige Projekt.

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