Neue Tempo-30-Zonen und Parkreglement in Planung

Glattfelden in Bewegung

| Yvonne Russi

Am 15. Mai informierten die Behörden der Gemeinde Glattfelden über zwei bedeutsame Themen. Vorgestellt wurden Pläne zur Einführung neuer Tempo-30-Zonen und eines neuen Parkreglements.

38 Interessierte hörten im Saal des Restaurant Il Duetto gespannt dem Gemeinderat und Vorsteher Gesellschaft Heini Maag zu: Mit den Worten «Wir wollen bereits jetzt informieren und diskutieren, damit wir für unser Dorf die richtige Lösung finden» begrüsste Heini Maag die Anwesenden. Weiter erklärte er zum ersten Traktandum, dass die Tempo-30-Zonen ein echtes Bedürfnis in Glattfelden darstelle.

Tempo-30-Zonen

Seit Januar dieses Jahres braucht es in der Schweiz für die Einführung von Tempo-30-Zonen innerorts, auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren keine Gutachten mehr. Dies erleichtert die Einführung beträchtlich und soll jetzt auch bei uns umgesetzt werden. Nebst Lärm-, Abgas- und Temporeduktion soll sie vor allem mehr Sicherheit für den Strassenverkehr bringen.

Die betroffenen Gebiete

Eine grosse, zusammenhängende Tempo-30-Zonen wurde unterhalb der Dorfstrasse, zwischen Leuengässli und der Staltigstrasse/Gartenstrasse, bereits vor Jahren eingeführt.

Für die weitere Ausscheidung von zusätzlichen Tempo-30-Zonen wird das restliche Glattfelden in drei Zonen unterteilt: Zone Nord, Zone Süd und Zone Ost.

Grob gesagt decken diese drei Zonen, zusammen mit dem bereits beruhigten Gebiet, den überbauten Bereich von Glattfelden ab. Ausnahmen bilden die Dorfstrasse und die Postautostrecke Staltigstrasse, Eichhölzlistrasse und Mettelitobelstrasse. Da die Dorfstrasse als verkehrsorientierte Strasse gilt, darf diese ohne Ausnahmebewilligung nicht beruhigt werden. Eine Beruhigung der Postauto-Route würde sich negativ auf den Busfahrplan auswirken. Dies, da die baulichen Massnahmen die Geschwindigkeit des Busses weit unter 30 Kilometer pro Stunde drücken würde.

Die Umsetzung

Sämtliche Strassen und Zugänge zu den neuen Tempo-30-Zonen müssen entsprechend beschildert und teilweise auch durch bauliche Massnahmen verkehrsberuhigt werden. Mit der Realisierung soll ab Frühjahr 2024 begonnen werden. Vorgängig, im August 2023, wird das Projekt mit der Möglichkeit zur Einsprache offiziell aufgelegt. Die Kostenschätzung für Gesamtkosten der Projektumsetzung belaufen sich auf 122'000 Franken.

 

Für 2025 geplant: Neues Parkreglement

Glattfelden verfügt bereits seit 2014 über eine Parkverordnung. Diese regelt das nächtliche Parkieren auf dem ganzen Gemeindegebiet. Bereits heute gilt: Wer sein Fahrzeug regelmässig (mehr als eine Nacht pro Woche) zwischen 22:00 und 05:00 Uhr abstellt, braucht eine kostenpflichtige Bewilligung.

 

Wie Heini Maag erklärte, ist die existierende Nachtparkverordnung schwierig durchzusetzen. Und da durch die Bevölkerungszunahme die Parkmöglichkeiten zusehends knapp werden, soll das Parkieren auch was kosten. Und dies nicht nur in der Nacht.

 

Neu soll das Parkieren in Glattfelden und rund um den Bahnhof Zweidlen ab einer Abstelldauer von 4 Stunden entlang der Gemeindestrassen kostenpflichtig werden. Die Parkgebühren sollen digital per App, an der Parkuhr oder auch mittels Parkkarte entrichtet werden.

Auf den offiziellen Parkplätzen beim Gemeindehaus, bei der Mehrzweckhalle und bei den Schulhäusern Hof und Eichhölzli soll das Parkieren zu bestimmten Zeiten möglich gemacht werden.

 

Beim Schwimmbad Wiesengrund, beim Zweidler Bahnhof und im Rhihof kommt eine dritte Bestimmung zur Anwendung: Hier sollen Parkuhren zum Einsatz kommen. Diese Parkplätze sind ab Nutzung direkt kostenpflichtig.

 

Bei der Zirkuswiese, beim Fussballplatz und beim Parkplatz entlang der Autobahn (Wirtli) soll das Parkieren zeitlich beschränkt werden.

Die angedachten Gebühren

Mitte Jahr werden die Kosten für die Umsetzung ermittelt. Im Dezember 2023 befindet die Gemeindeversammlung über das neue Parkierungsreglement und die Gebührentarife. Im nächsten Jahr soll dann ein entsprechender Antrag an die Kantonspolizei Zürich gestellt werden und das Projekt wird zur Umsetzung ausgeschrieben. Ab Januar 2025 soll das neue Reglement wirksam sein.

Wie geht es weiter?

Mitte Jahr werden die Kosten für die Umsetzung ermittelt. Im Dezember 2023 befindet die Gemeindeversammlung über das neue Parkierungsreglement und die Gebührentarife. Im nächsten Jahr soll dann ein entsprechender Antrag an die Kantonspolizei Zürich gestellt werden und das Projekt wird zur Umsetzung ausgeschrieben. Ab Januar 2025 soll das neue Reglement wirksam sein.

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