Leserbrief darf neu 2000 Zeichen umfassen

Haben Sie was zu sagen?

| Yvonne Russi

Was bewegt die Leserinnen und Leser in Glattfelden? Häufig wird in unserem Dorf zu «Schreibblock und Stift» gegriffen. Seit dem 1. Januar 2020 wurden 118 Leserbriefe zur Veröffentlichung eingereicht.

Doch diese Leserbriefe führen häufig zu Diskussionen. Was darf in einem Leserbrief gesagt werden? Wie lange darf ein Leserbrief sein? Und unter welchen Voraussetzungen soll von einer Veröffentlichung abgesehen werden?

 

Dies wurde wiederum an der vergangenen Lenkungsausschuss-Sitzung des Redaktionsteams mit den Glattfelder Vertretern ausführlich diskutiert. Beide Parteien befürworten sie Daseinsberechtigung von Leserbriefen ausdrücklich, wird so der Bevölkerung auch eine Stimme gegeben. Dass dabei die Meinungsäusserung gewissen Regeln unterliegt, wird klar unterstützt.

Autor

Der Autor oder die Autorin muss namentlich erwähnt werden. Auch ist die Existenz des Autors vor Veröffentlichung zu verifizieren, damit nicht unter falschem Namen ein Beitrag veröffentlicht wird. Der Ursprung eines Leserbriefes geht immer auf eine Person. Parteien, Organisationen oder Gruppierungen können daher nicht Autor von einem Leserbrief sein. Solche Beiträge können in der Rubrik Parteimitteilungen oder als offener Brief veröffentlicht werden.

Schreibstil und Inhalt

Leserbriefe sollen sachlich abgefasst sein. Von persönliche Beleidigung, Fäkalausdrücke und diskriminierenden Äusserungen ist abzusehen. Auch dürfen keine Falschaussagen mit Leserbriefen verbreitet werden.

Länge eines Leserbriefes

Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass ein Leserbrief «kurz und knackig» sein soll. Daher galt bis anhin eine maximale Zeichenanzahl von 1200 Zeichen. Da sich viele Leserbriefschreiber mit dieser Begrenzung schwertaten, wurde beschlossen, diese Zeichenanzahl auf maximal 2000 zu erhöhen.

 

Die maximale Leserbrieflänge von 2000 Zeichen bezieht sich auf den Textkörper und beinhaltet auch die verwendeten Leerzeichen. Die Zeichen der Überschrift werden nicht mitgezählt.

 

Markieren Sie hierfür zum Beispiel in Microsoft Word Ihren Text, klicken Sie in der oberen Programm-Leiste auf "Überprüfen" und gehen Sie zu «Wörter zählen». Danach erscheint ein Fenster, welches verrät, wie viele Zeichen Ihr Text besitzt.

Einreichen eines Leserbriefs

Leserbriefe sind, wenn möglich, über die entsprechenden Formulare auf mondstaub.com (Leserbrief) oder www.derglattfelder.ch (Mein Beitrag) der Redaktion einzureichen. Die Übermittlung von einem Formular genügt für die Veröffentlichung im App, auf der Homepage und für den Print. Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss für die Veröffentlichung in der Zeitung. Dieser ist bis auf wenige Ausnahmen am Montag, 11.30 Uhr, vor dem Erscheinungstag der Printausgabe.

Und zu guter Letzt noch einige Tipps für einen wirkungsvollen Leserbrief

Strukturieren Sie Ihren Leserbrief wie folgt:

 

Einleitung

Greifen Sie das Thema kurz auf, damit der Leser weiss, worauf Sie sich beziehen.

 

Hauptteil

Skizieren Sie kurz auf, warum Sie zu diesem Thema sich äussern möchten. Formulieren Sie anschliessend Ihre eigene Meinung in zwei, drei Sätzen. Untermauern Sie danach Ihre Position mit Argumenten mit Beispielen. Das gelingt Ihnen am besten, wenn Sie beim Argumentieren die drei B’s verwenden. Diese stehen für Behauptung, Begründung und Beispiele. So wird Ihre Argumentation nachvollziehbar und anschaulich.

 

Schluss

Fassen Sie im Schlussteil in ein bis zwei Sätzen Ihre Ergebnisse zusammen und schlagen Sie dann Ihre Lösung vor.

Zurück