Fussgängerstreifen erwünscht, aber nicht realisierbar

Zweidler Anwohner machen sich Sorgen

| Ruth Hafner Dackerman

In Zweidlen Station gilt Tempo 30 (Langsamfahrzone). Einige Anwohner machen sich Sorgen bezüglich des Schulwegs, da sämtliche Fussgängerstreifen aufgehoben wurden. Eine Begehung vor Ort sollte aufzeigen, was möglich ist.

An der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2016 wurde der Einführung einer Tempo-30-Zone in Zweidlen Station zugestimmt, weshalb in Folge unter anderem der bestehende Fussgängerstreifen an der Kreuzung Bahnhofstrasse/Rheinsfelderstrasse vor der Bahnunterführung aufgehoben wurde. Die Rheinsfelderstrasse wird von den betroffenen Personen als frequentierte Durchgangsstrasse wahrgenommen. Aufgrund dessen hat die SVP eine Anfrage gestellt, ob eine Anordnung von Fussgängerstreifen grundsätzlich möglich wäre und falls ja, ob neben dem erwähnten Standort ein weiterer Fussgängerstreifen beim Restaurant Freihof in Frage käme. Ähnliche Anliegen hatten sowohl die Interessengemeinschaft Zweidlen-Station (IGZS) als auch einige Anwohner, welche im Vorfeld verschiedene Vorschläge für die Anbringung von Fussgängerstreifen sowie für verkehrsberuhigende Massnahmen eingereicht hatten.

Bei einer Begehung mit Gemeinderat Heinrich Maag, Ressortvorsteher Sicherheit, Marcel Studach, Sachbearbeiter Verkehrstechnische Abteilung Kapo Zürich, Martin Berger, Abteilungsleiter Infrastruktur, und den Beteiligten zeigte sich auf, dass Wünsche und Machbarkeit aufgrund diverser Vorgaben weit divergierten. «Es gibt Normen, welche für das Anbringen eines Fussgängerstreifens erfüllt werden müssen, wie Sichtverhältnisse, Beleuchtung und ein baulich abgegrenzter Annäherungsbereich», erklärte Studach. Grundsätzlich sei die Anordnung von Fussgängerstreifen in einer Temp-30-Zone nach Verordnung des UVEK unzulässig, ausser wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.

Ohne bauliche Massnahmen geht es nicht

Fünf mögliche Standorte an der Rheinsfelderstrasse wurden gemeinsam angeschaut und besprochen. Maag hatte die verschiedenen Varianten bereits im Vorfeld bezüglich Machbarkeit abgeklärt. «Wir sind hier, um aufzuzeigen, was möglich ist und was nicht.» Am ersten Standort bei der Einmündung der Hagenbuchstrasse in die Rheinsfelderstrasse war schnell klar, dass hier ein Zebrastreifen nicht konform realisierbar sei. Auch gegenüber vom Restaurant Freihof ist der sichere Zugang zu einem Zebrastreifen ohne bauliche Massnahmen nicht gewährleistet. Der Standort an der Abzweigung Bahnhofstrasse, wo einst ein Fussgängerstreifen aufgemalt war, entfällt auch – zu weit weg von der Schule. Hier wurde der Fussgängerstreifen nach der Einführung von Tempo 30 zuerst belassen, doch dann erfolgten Einsprachen aus der Bevölkerung. Beschlossen wurde, dass an diesem Standort zwei Trapeze mit Abstand von einem Meter versuchsweise für 60 Tage aufgestellt werden. Diese Trapeze sind bauliche Elemente zur Einengung der Fahrbahn, analog bereits bestehender Verkehrsberuhigungselemente in der Langsamfahrzone. Anschliessend werden die Rückmeldungen aus der Bevölkerung entgegengenommen und ausgewertet. Das gleiche Prinzip wird als Versuch auch an der Hagenbuchstrasse in Höhe Nummer 7 angewendet. Des Weiteren kann eine Markierung/Signalisation «Hinweis auf Kinder» auf der Rheinsfelderstrasse in unmittelbarem Bereich des Kindergartens auf Antrag der Gemeinde bei der Kapo angebracht werden. «Wichtig ist auch, dass Privatpersonen die Hecken zurückschneiden, um die Sicht auf die Strasse nicht einzuschränken», appelliert Maag an die Bevölkerung.

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