Allgemeines Feuerverbot

Der Gemeinderat informiert

| Abteilung Präsidiales / Valentino Vinzens

Aufgrund der andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen sowie dem kantonalen Feuerverbot im Wald und Waldesnähe und dem bevorstehenden 1. August, hat der Gemeinderat Glattfelden die Situation bezüglich Feuern im Freien und Feuerwerk beurteilt.

Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Glattfelden

Im Wald als auch auf Feldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht wegen der ausbleibenden Niederschläge eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenflüge könnten Brände entfachen. Die Wetterprognosen sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewittern, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine grösseren Niederschläge zu erwarten.

Ab Donnerstag, 28. Juli 2022 allgemeines Feuerverbot

Die Brandgefahr ist damit als erheblich einzustufen, weshalb der Gemeinderat Glattfelden ab Donnerstag, 28. Juli 2022, ein allgemeines Feuerverbot erlassen hat. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

 

- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)

 

- Kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern

 

- Keine Höhenfeuer

Beim Grillieren mit Holz oder Holzkohle ist besondere Vorsicht walten zu lassen und Funkenflug zu vermeiden

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

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