Finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Gemeinde informiert

| Abteilung «Soziales»

Die Gemeinde Glattfelden durfte bereits 41 Geflüchtete aus der Ukraine mit dem Asylstatus S aufnehmen. Aufgrund verschiedener Anfragen aus der Bevölkerung möchten der Gemeinderat und die Abteilung «Soziales» aus erster Hand über die finanzielle Unterstützung dieser besonders schutzbedürftigen Menschen informieren.

Bei der finanziellen Unterstützung richtet sich die Gemeinde Glattfelden nach den Vorgaben der Sozialkonferenz des Kantons Zürich (vgl. Tabellen). Eine Person mit Status S, die in einer zweiköpfigen Familie untergebracht ist, erhält somit als Grundbedarf 380 Franken und für den Wohnanteil maximal 545 Franken (inklusive Nebenkosten) ausbezahlt. Separat wird die Prämie der Krankenkasse direkt überwiesen. Die Fahrkosten müssen ab dem 1. Juni 2022 durch die Gemeinde übernommen werden; dieser Betrag wird voraussichtlich bei zirka 242 Franken pro Monat liegen.

 

Somit fallen für die Gemeinde Glattfelden in diesem Beispiel Kosten von total 1'167 Franken pro Monat an. Vom Kanton werden pro Monat 1'200 Franken vergütet. Die Differenz von rund 33 Franken pro Monat fliesst in die Unterstützung konkreter Integrationsmassnahmen wie beispielsweise in einen Sprachkurs. Zwar leistet der Kanton eine einmalige Integrationspauschale von 3000 Franken pro Person, doch ist diese mit einem einzigen Sprachkurs (Bsp. Benedict CHF 3'360) bereits aufgebracht. Eine zusätzliche Unterstützung der Gemeinde für Integrationsmassnahmen ist deshalb nötig.

Mehraufwand für die Gemeinde

Bei einer Person mit Status S, die in einer separaten Wohnung lebt, entrichtet die Gemeinde einen Beitrag für den Grundbedarf in der Höhe von 704 Franken und einen Beitrag für die Wohnung von maximal 1'090 Franken (inklusive Nebenkosten) pro Monat. Die übrigen Beiträge bleiben gleich. Somit fallen in diesem Beispiel Kosten von total 1'794 Franken an, wovon der Kanton CHF 1'200 vergütet. Den Fehlbetrag von 591 Franken pro Monat hat die Gemeinde zu tragen. Auch die zusätzlichen Personalkosten in der Abteilung «Soziales», vorübergehend ist dies eine Erhöhung um rund 60 Prozent, gehen zu Lasten der Gemeinde.

 

Aufgrund der vorliegenden Zahlen ist davon auszugehen, dass die Unterstützungskosten der Gemeinde Glattfelden durch die Kantonsbeiträge nicht gedeckt werden können und deshalb ein Aufwandüberschuss zu Lasten der Gemeinde entsteht. Eine Entlastung bietet vorderhand die Tatsache, dass bis jetzt genügend private Unterkünfte vorhanden sind und die Gemeinde deshalb keine eigenen Wohnungen anmieten muss. Der Gemeinderat und die Abteilung «Soziales» bedanken sich bei der Bevölkerung für diese grosse Solidarität.

 

Für Fragen zur Unterbringung und Unterstützung von Geflüchteten steht die Abteilung «Soziales» der Gemeinde Glattfelden gerne zur Verfügung.

Grundbedarf für den Lebensunterhalt

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