Erneuerungswahl der Schulpflege muss verschoben werden

Fehlerhafter Wahlzettel

| Yvonne Russi

Am 27. März 2022 werden Gemeindebehörden neu gewählt. Da aber ein fehlerhafter Wahlzettel von der Gemeinde versendet wurde, muss die Wahl der Schulpflege verschoben werden.

Thomas von Ah staunte nicht schlecht, als er am 1. März 2022 die Wahlunterlagen der Gemeinde öffnete. Denn darin fand er zu seinem Erstaunen einen Wahlzettel, auf dem der Stimmbürger aufgefordert wird, 7 Personen für die Schulpflege zu wählen. Da aber die Glattfelder Schulpflege nur aus fünf Personen besteht, vermutete Herr von Ah zu Recht, dass hier was schiefgelaufen ist.

Wahl der Schulpflege muss verschoben werden

Auf Anfrage bestätigte Gemeindepräsident Ernst Gassmann den Fehler. Nach Rücksprache mit dem kantonalen Gemeindeamt und dem Bezirksrat Bülach musste der Gemeinderat die auf den 27. März angesetzte Wahl der Schulpflege für ungültig erklären. Zugleich muss die Wahl der Schulpflege-Mitglieder für die Amtsperiode 2022 bis 2026 neu angeordnet werden. Und da Fristen hierfür eingehalten werden müssen, kann die neue Wahl voraussichtlich am 15. Mai 2022 stattfinden.

 

Der Gemeinderat bittet die Stimmberechtigten, den Wahlzettel für die Schulpflege nicht auszufüllen.

Restliche Behördenmitglieder werden planmässig gewählt

Nicht tangiert von diesem Entscheid sind die Wahlen für den Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission und für die Kirchenpflege. Diese findet wie geplant am 27. März 2022 statt.

Interne Kontrollprozesse werden angepasst

Der Gemeinderat, welcher die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten bereits informiert hat, bedauert den Vorfall. Auch hat er den betroffenen Kandidierenden eine Entschädigung für den bereits geführten Wahlkampf zugesprochen. Warum der Fehler passiert ist, ist noch unklar. Der Vorfall soll nun untersucht und internen Kontrollprozesse anpasst werden.

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