Sitzungen vom 31. Mai 2021 und 14. Juni 2021

Verhandlungsbericht des Gemeinderats

| Gemeinde Glattfelden (v.v.)

Neuorganisation Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft der Gemeinde ist über die Jahre stetig gewachsen. Ebenso das Angebot der Sammelstelle Wisengrund, sodass dort aktuell viele Wertstoffe getrennt entsorgt werden können. Die immer kompliziertere und trägere Logistik mit den unterschiedlichen Transport- und Entsorgungsfirmen hat den Gemeinderat dazu bewogen, sämtliche laufenden Verträge einer grundlegenden Neubeurteilung zu unterziehen. Dafür wurden alle Verträge per 31. Dezember 2021 gekündigt. Die einzelnen Transport- und Entsorgungsaufträge pro Wertstoff sollen im Sommer neu ausgeschrieben und per 1. Januar 2022 neu vergeben werden. Dadurch erhofft man sich eine effizientere Bewirtschaftung sowie Kosteneinsparungen in den kommenden Jahren.

Betreibungs- und Gemeindeammannamt Rafzerfeld – Auflösung Zweckverband

Das (neue) Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (GG) brachte diverse Neuerungen mit sich, insbesondere für Zweckverbände. So müssen diese neu über einen eigenen Haushalt verfü-gen. Alle Zweckverbände, die noch keinen eigenen Haushalt haben, müssen daher ihre Statu-ten anpassen. Für diese Anpassung stellte das Gemeindegesetz eine Übergangsfrist von vier Jahren zur Verfügung. Diese Frist läuft am 31. Dezember 2021 ab. Zur gemeinsamen Erfül-lung aller Aufgaben des Betreibungs- und Gemeindeammannamts haben sich die Gemeinden Glattfelden, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil zum Zweckverband Betrei-bungs- und Gemeindeammannamt Rafzerfeld zusammengeschlossen. Im Zusammenhang mit der Anpassung der Zweckverbandstatuten an das neue GG wurden auch alternative Möglich-keiten wie z.B. ein Anschlussvertrag diskutiert. Beim Anschlussvertrag leistet grundsätzlich eine Gemeinde für die anderen die übertragenen Aufgaben. Das Führen des Betreibungs- und Gemeindeammannamts ist weitgehend eine vom übergeordneten Recht geregelte und auf Gemeindestufe übertragene Aufgabe. Im Kanton Zürich ist der Betreibungskreis Rafzerfeld einer der einzigen, der das Betreibungs- und Gemeindeammannamt als Zweckverband führt. Mit einem Anschlussvertrag kann der Betreibungskreis konzentrierter und organisatorisch einfacher geführt werden. Ein Vorteil eines Zweckverbands besteht darin, dass die Verbands-gemeinden über gleiches Mitspracherecht verfügen und über den Behördenausschuss direkt mitbestimmen können. Im Anschlussvertrag besteht die Möglichkeit, dass den anschliessenden Gemeinden jedoch weiterhin Mitsprache, zum Beispiel mittels beratender Kommission, gewährt wird. Bei einem Anschlussvertrag liegt die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung jedoch ausschliesslich bei der Trägergemeinde. Die Gemeinde Eglisau, welche das Sekretariat und die Rechnungsführung bereits im Rahmen des Zweckverbands führt, hat sich anerboten, die Aufgaben der Trägergemeinde zu übernehmen. Der Gemeinderat Glattfelden hat dem An-schlussvertrag zugestimmt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten zur Auflösung des bestehenden Zweckverbands. Er empfiehlt den Stimmberechtigten der Auflö-sung des Zweckverbands anlässlich der Urnenabstimmung zuzustimmen.

Protokollverwaltung und Sitzungsmanagement

Das bestehende Protokollverwaltungsprogramm weist eine neue Inkompatibilität mit der aktuellen Microsoft Office Palette auf. Es wird ausserdem seit geraumer Zeit nicht mehr gewar-tet und auch nur noch teilweise und mit Zusatzkosten supportet. Der Gemeinderat hat sich daher für ein neues Protokollverwaltungsprogramm mit mobiler Sitzungsvorbereitung ausge-sprochen, welches das bisherige Programm sowie das heute genutzte Extranet ersetzen wird. Er hat für die Umstellung einen Kredit im Umfang von CHF 19'700 freigegeben. Die jährlich wiederkehrenden Kosten bewegen sich im ähnlichen Rahmen wie bisher.

Behandlung Einbürgerungsgesuche

Der Gemeinderat hat neun Einbürgerungsgesuche anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 vorberaten bzw. geprüft und nach durchgeführten Einzelgesprächen und einer genauen Standortbestimmung eine Empfehlung zur Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Glattfelden an die Stimmberechtigten abgegeben.

 

Zudem wurden drei Gesuche von Bewerbenden mit bedingtem Anspruch bzw. einer Pflicht zur Aufnahme wurden direkt mit einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats wieder ans Gemeindeamt zur weiteren Bearbeitung und Erteilung des Kantonsbürgerrechts überwiesen.

Ersatzbeschaffung Fahrzeug Wasserversorgung

Im Budget 2021 ist ein betrag von CHF 55'000 für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs der Wasserversorgung vorgesehen. Das aktuell im Einsatz stehende Fahrzeug ist stark in die Jahre gekommen und hat in letzter Zeit immer grössere Reparaturen verursacht. Zudem erfüllt er die heutigen Anforderungen für den Einsatz bei der Wasserversorgung nicht mehr. Mit dem Fahrzeug müssen auch Einsätze in unwegsamem Gelände sowie in Notfällen (z.B. bei Rohrbrüchen) auch bei winterlichen Bedingungen möglich sein, weshalb ein Allradfahrzeug angeschafft werden soll. Aufgrund der Anforderungsprofils erhielt die Glattgarage GmbH, Glattfelden den Zuschlag und der Kredit von CHF 55'000 (inkl. Sonderausbau und -zubehör) zur Anschaffung eines Toyota Hilux wird freigegeben.

Löschung Anmerkung Grundbuch

Der Gemeinderat stimmt der Löschung eines Vorkaufsrechts gemäss § 64 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) zu, da sich die betreffende Parzelle (Kat.-Nr. 5473) vollständig in der Wohnzone A und nicht mehr in einer Freihalte- oder Erholungszone befindet. Damit hat das Vorkaufsrecht gemäss § 64 PBG keine Gültigkeit mehr und die Anmerkung im Grundbuch kann gelöscht werden.

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